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Rechtsanwalt Sebastian Fitzer

TÄTIGKEITSBEREICH

Unfallabwicklung

Autobahn
Sebastian Fitzer

Veröffentlicht von:

Sebastian Fitzer

Rechtsanwalt für Verkehrs- und Strafrecht in Neubrandenburg

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iStock.com/Bilanol

Rechtsanwalt für Unfallabwicklung in Neubrandenburg

Umfragen haben ergeben, dass rund jeder fünfte Deutsche einen Kosenamen für sein Auto hat (Quelle: Web.de). Doch auch ohne tiefe emotionale Bindung zum rollenden besten Freund geht ein Unfall mit erheblichen Ärgernissen einher – selbst dann, wenn Sie keine Schuld tragen. Erfahren Sie im Folgenden alles Wichtige zur Haftung und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Wir geben Ihnen einen Überblick, wie wir als spezialisierte Anwaltskanzlei für Unfallabwicklung in Neubrandenburg mit Erfahrung und effektiven Prozessen für Ihr Recht und Geld kämpfen.

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Die zivilrechtliche Betrachtungsweise. Oder: Wer zahlt was?

Ein Unfall geht mit einem umfangreichen und komplizierten zivilrechtlichen Abwicklungsverfahren einher. Auch bei scheinbar eindeutigem Unfallhergang gibt es zahlreiche Fallstricke auf dem Weg zu Ihrem Recht. Das Zivilrecht ist komplex und für Menschen mit Rechtskenntnissen geschrieben, nicht für juristische Laien. Es bietet ausgewiesenen Fachleuten etliche Möglichkeiten, um die Haftung für den verursachten Schaden ihres Mandanten zu minimieren oder sogar gänzlich auf die Gegenseite abzuwälzen. Gegnerische Versicherungen verfügen mit ihren Rechtsabteilungen über umfassendes Wissen. Dieses Wissen nutzen sie zur Reduzierung der eigenen Kosten – zu Ihrem Nachteil.

Grundsätzlich ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers dazu verpflichtet, Schäden an Ihrem Fahrzeug zu ersetzen. In der Praxis sind sie jedoch bestrebt, gerichtlich eine Teilschuld des anderen Unfallbeteiligten feststellen zu lassen. Das hat eine anteilige Aufschlüsselung der Schadensersatzansprüche und Gerichtskosten entsprechend des Verschuldensanteils zur Folge. Infolgedessen erhalten Sie nur eine teilweise Entschädigung für den erlittenen Schaden. Ein versierter Anwalt studiert Ihren Fall bis ins letzte Detail, um alle Tatsachen und Argumente für seinen Mandanten frühzeitig zu erkennen. Die Vorteile der Gegenseite sind Ihre Nachteile.

Gut zu wissen: Insbesondere bei Auffahrunfällen trägt grundsätzlich das auffahrende Fahrzeug die Schuld. Oft sehen wir den Versuch des rechtlichen Vertreters des Unfallverursachers, dass allein die Teilnahme am Straßenverkehr eine Mitschuld verursache. Dieses Argument ist natürlich Unsinn, muss aber im Zivilverfahren aktiv bestritten werden. Sonst kann es sich zu Ihrem Nachteil auswirken.

Neben dem zivilrechtlichen Aspekt spielen bei Sach- und Personenschäden auch strafrechtliche Folgen eine Rolle. Dank unserer rechtsgebietsübergreifenden Spezialisierung Kanzlei auf das Thema Auto und Verkehr beraten wir Sie vollumfänglich.

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Verhalten nach einem Unfall: Schadensersatzansprüche geltend machen

Eigene Beweise sichern und nichts unterschreiben, was Sie nicht verstehen

Im Idealfall haben Sie Schäden bereits in Eigenregie dokumentiert. So lassen sich die Folgen des Unfalls auch noch im Nachgang nachweisen. Dabei eignen sich Aufnahmen von jedem Schaden aus verschiedenen Perspektiven – sowohl an Ihrem eigenen Fahrzeug als auch am Gegnerischen.

Erstellen Sie zeitnah einen Unfallbericht als gedankliche Stütze, um den Hergang auch später noch im Detail zu erinnern – im Idealfall mit der Skizze des Unfallortes. Anwesende Zeugen, die den Unfallhergang beobachtet haben, können das Geschehen beschreiben und helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wichtig: Sofern Sie am Unfallort einen Unfallbericht des Unfallgegner ausfüllen möchten, achten Sie in der hektischen Situation unbedingt darauf, dass Sie beim Ausfüllen eines Unfallfragebogens keine Zugeständnisse oder gar Schuldanerkenntnisse machen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, was Sie dort unterschreiben, dann unterschreiben Sie es nicht. Niemand kann Sie dazu zwingen!

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Immer eine zweite Meinung eines eigenen Experten einholen

Im Nachhinein eines Unfalls sollten Sie keine Schadensregulierung ohne den Rat eines unabhängigen Fachmanns akzeptieren. Dies kann mit erheblichen Nachteilen hinsichtlich Schadensersatzansprüchen einhergehen. Verlieren Sie in diesem Fall keine Zeit, um eine kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen und Ihre Situation von einem Experten einschätzen zu lassen.

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Bagatellschaden – eine Frage der Auslegung

Ein Bagatellschaden liegt laut BGH unter 750 Euro vor (Quelle: kfz-griesche.de). Experten-Gutachten können die Schadenshöhe jedoch durch verschiedene Kniffe niedriger beziffern; etwa bei Beschädigungen, welche nicht mit bloßem Auge zu erkennen sind. Auch Sonderlacke gehen im Rahmen der Schadensbeseitigung schnell in die Tausende. Die Versicherung des Unfallgegners strebt häufig die Feststellung als Bagatellschaden an, da hier die Beauftragung eines Gutachters angeblich der Schadensminderungspflicht widerspricht.

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Das bringt ein Rechtsanwalt für Unfallabwicklung in Neubrandenburg

Als erfahrener Anwalt für Unfallabwicklung in Neubrandenburg setzen mein Team und ich Ihre Ansprüche in Ihrem besten Interesse durch. Das machen wir auf der Grundlage einer gewissenhaften und gründlichen Prüfung Ihres Falles. Wir loten alle rechtlichen Handlungsmöglichkeiten aus, um ungerechte Anspruchskürzungen zu verhindern. Daneben kümmern wir uns um die Kommunikation mit gegnerischen Versicherungen und Rechtsbeiständen. Dabei prüfen wir Angebote der Gegenseite auf Herz und Nieren, um Ihren erlittenen Schäden vollumfänglich ersetzen zu lassen.

Wichtig: Stimmen Sie keinesfalls einem schnellen und gut gemeinten Angebot Ihres Unfallgegners zu, ohne es von einem spezialisierten und unabhängigen Anwalt für Unfallabwicklung prüfen zu lassen. Denn die damit unweigerlich gegebenen Zugeständnisse können sich im Nachhinein als für Sie nachteilig erweisen. Handeln Sie von Anfang an richtig und geben Sie Ihr Verfahren in professionelle Hände.

Dank unserer Erfahrung und Fachkenntnis aus über 12.500 Fällen und unserer guten Vernetzung mit anderen Fachleuten beraten wir Sie professionell und umfassend. Vom Schadensgutachter in Ihrer Nähe, bis zu renommierten Vertragswerkstätten: Unsere Kanzlei bietet multidisziplinäre Lösungen nach Maß.
Nehmen Sie nach einem Unfall schnellstmöglich über die Online-Fallaufnahme Kontakt zu uns auf – selbst, wenn Sie bereits eine Erklärung abgegeben haben. Die Ersteinschätzung Ihres Falles ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir geben Ihnen ein Bild über Ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten, Sie entscheiden, wir machen!

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Schadensregulierung nach einem Unfall

Die Schadensregulierung nach einem Unfall kann materieller oder verfahrensrechtlicher Natur sein.

Materieller Schaden nach einem Unfall

Der materielle Schaden bezeichnet den durch einen Unfall erlittenen Vermögensschaden. Dieser ist gemäß § 249 BGB vom Unfallverursacher beziehungsweise dessen Versicherer zu ersetzen. Zu den materiell-rechtlichen Schäden gehören:

  • Reparaturkosten
  • Wertminderung
  • Wiederbeschaffungsaufwand bei Totalschaden
  • Kosten für Kfz-Sachverständigen
  • Auslagen, etwa für einen Mietwagen oder die An- und Abmeldung eines Fahrzeugs
  • Nutzungsausfall etc.

Bei Personenschäden werden zudem folgende Schäden anerkannt (§ 11 Absatz 1 StVG):

  • Heilbehandlungskosten
  • Verdienstausfall
  • Mehraufwendungen zum Ausgleich der Nachteile für dauernder Beeinträchtigungen des körperlichen Wohlbefindens (vermehrte Bedürfnisse)
  • Schmerzensgeld
  • Hinterbliebenengeld
  • Unterhaltsschaden
  • Haushaltsführungsschaden

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Kosten des Verfahrens

Die Kosten des Verfahrens zur Abwicklung von Unfallschäden bezeichnen den Aufwand für die juristische Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dies beinhaltet die Gerichts- und eigenen Anwaltskosten, aber auch die des gegnerischen Anwalts sowie von Sachverständigengutachten. Insbesondere Letztere können schnell mit mehreren tausend Euro zu Buche schlagen. Die gesamten Verfahrenskosten werden nach der Sieg- oder Niederlagenquote berechnet. Erhält eine der Parteien etwa eine Teilschuld von 40 Prozent, muss sie denselben Anteil der Verfahrenskosten tragen. Dem Gegner fallen dann die übrigen 60 Prozent zu. 

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Erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall!

Falsche Schuldeingeständnisse, verfrühte Schadensregulierung und von Versicherungsgesellschaften verbreitetes Angst-Klima können Ihre Ansprüche gefährden. Um Sie von Anfang an lückenlos und umfangreich zu beraten, führt Sie unser Fragebogen mit leicht verständlichen Fragen durch die digitale Fallaufnahme. Gezielte Fragen helfen uns, Ihre Situation aus einer ganzheitlichen Perspektive zu erfassen. Mit effizienten digitalen Prozessen, einer leistungsstarken IT und unserer langjährigen, juristischen Expertise ersparen wir Ihnen wertvolle Zeit, Nerven und Geld. Dabei stimmen wir als vertrauensvoller Partner vor Ort alle wichtigen Entscheidungen persönlich mit Ihnen ab.

Übermitteln Sie Ihren Fall schnell und einfach online. Wir werden Ihr Anliegen sorgfältig prüfen. In unserer kostenlosen Erstberatung innerhalb von drei Stunden finden wir gemeinsam eine zu Ihrer Situation passende Lösung!

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Ich helfe Ihnen!

schnell und verlässlich

ausgezeichnete Bewertungen

über 25 Jahre Erfahrung (> 12.500 Fälle)

kostenlose Erstberatung

Rechtsanwalt Sebastian Fitzer

In 3 Schritten zu Ihrem Recht

Unser Ziel ist es, Sie schnell und zuverlässig über Ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten aufzuklären und Ihre Ansprüche in effizienten Verfahren konsequent durchzusetzen. Wir nutzen moderne Kommunikationsmittel, um uns die Arbeit gegenseitig zu erleichtern und Sie jederzeit transparent über Fortschritte zu informieren. Ihren Fall prüfen wir kostenlos in drei Schritten:

1

Einfache Online-Fallprüfung

Sie schildern uns bequem Ihren Fall, indem Sie verständliche Fragen zu Ihrem Thema beantworten (max. 2 Min.).

2

Kostenlose telefonische Beratung

Wir rufen Sie innerhalb von 3 Stunden an, um Sie kompetent über Ihre Handlungsmöglichkeiten zu informieren.

3

Problem professionell lösen lassen

Sie entscheiden, wir machen! Wenn Sie uns Ihren Fall anvertrauen, kümmern wir uns um alles Weitere.

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